Allgemeine Geschäftsbedingungen für den .DE-Trustee-Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den .DE-Trustee-Service
Treuhandvertrag:
Der Domain-Inhaber (Treugeber) schließt mit

Rechtsanwalt Ulf Jeziorek
Riedemannweg 60
13627 Berlin

für den administrativen Kontakt (admin-c) einer .DE-Domain

folgenden

Treuhandvertrag

Vorbemerkung:
Der Treugeber möchte die oben genannte Domain für sich registrieren bzw. ist bereits Inhaber dieser Domain, hat aber keinen Wohn- bzw. Geschäftssitz innerhalb Deutschlands. Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top Level Domain .de ist die DENIC Domain Verwaltungs und Betriebs-gesellschaft eG, Kaiserstraße 75-77, 60329 Frankfurt, www.denic.de. Gemäß § 3 (1) der DENIC-Domainbedingungen hat der Treugeber einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner zu benennen, der zugleich sein Zustellbevollmächtigten i.S.v. §§ 174 ff. ZPO ist. Der Treuhänder wird nach folgenden Bedingungen gegenüber der DENIC als administrativer Ansprechpartner (admin-c) genannt.

1. Pflichten und Zusicherungen des Treugebers
a) Der Treugeber versichert und steht dafür ein, dass er zur Registrierung bzw. Nutzung der Domain berechtigt ist, und dass Registrierung und beabsichtigte Nutzung der Domain weder Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Namensrechte) verletzen noch gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.
b) Als sittenwidrig gelten für die gesamte Vereinbarung insbesondere erotische, pornografische und rechtsextremistische Begriffe und Inhalte.
c) Der Treugeber steht dafür ein und stellt sicher, dass die Inhalte, die unter der Domain abrufbar sind, zu keinem Zeitpunkt Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Namens- und Urheberrechte) verletzen und nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Darüber hinaus stellt der Treugeber sicher, dass die Domain nicht für rechtswidrige Handlungen (u.a. Spam) verwendet wird.
d) Der Treugeber verpflichtet sich, die Domainbedingungen und richtlinien der Denic, www.denic.de, www.denic.de/de/bedingungen.html und www.denic.de/de/richtlinien.html zu beachten.
e) Der Treugeber verpflichtet sich,
- den Treuhänder über alle bevorstehenden und erfolgten Änderungen bezüglich der Registrierung und Verwaltung der Domain, insbesondere über einen Wechsel des Domaininhabers oder des Service-Providers, unverzüglich schriftlich zu informieren.
- den Service-Provider sowie das verwaltende DENIC-Mitglied erst nach Löschung des Treuhänders als admin-c zu wechseln.
- die Domain erst nach Löschung des Treuhänders als admin-c in die Verwaltung der DENIC e.G. geben zu lassen.
- den Treuhänder über jede Androhung und Einleitung rechtlicher Schritte, die mit der Domain im Zusammenhang steht, unverzüglich schriftlich zu informieren.
- seine Domain-Inhaberdaten über den Service-Provider stets aktuell zu halten.
- dem Treuhänder auf Anforderung unverzüglich Dokumente und Informationen zuzuleiten, aus denen sich unzweifelhaft die Berechtigung des Treugebers zur Registrierung bzw. Nutzung der Domain sowie der Inhalte, die unter der Domain abrufbar sind, ergibt.
f) Der Treugeber veranlasst alle Änderungen betreffend der Domain selbst und nicht auf dem Umweg über den Treuhänder, soweit dies nach den Domainbedingungen und -richtlinien zulässig ist.
g) Der Treugeber verpflichtet sich, Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage in Deutschland Anfragen des Treuhänders per Telefon, Telefax, Email oder Post unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden, zu beantworten. Außerhalb dieser Zeiten verpflichtet sich der Treugeber, Anfragen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden zu beantworten (Reaktionszeiten). Bei einer Benachrichtigung per Telefax oder Email beginnen die Reaktionszeiten mit Versendung der Nachrichten durch den Treuhänder, bei der Benachrichtigung per Post am dritten Tag nach der Versendung um 09:00 Uhr. Eine Anfrage gilt als beantwortet, wenn die Antwort beim Treuhänder eingegangen ist.
h) Der Treugeber hat sicherzustellen, dass der Treuhänder im Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages nicht (mehr) als admin-c eingetragen ist. Ist der Treuhänder bei Vertragsbeendigung noch als admin-c eingetragen, kann der Treuhänder vom Treugeber verlangen, dass dieser innerhalb der Reaktionszeiten (Ziffer 1 f)) die Domain löscht. Erfolgt keine Löschung der Domain durch den Treugeber, kann der Treuhänder die Domain löschen lassen.

2. Pflichten des Treuhänders
a) Der Treuhänder wird für den Treugeber nach außen als administrativer Ansprechpartner (admin-c) für die Domain tätig. Der Treuhänder wirkt bei seiner Eintragung als admin-c entsprechend der DENIC-Domainbedingungen mit. Tätigkeiten, die nur der Treuhänder für den Treugeber übernehmen kann, bedürfen einer schriftlichen Weisung des Treugebers oder eines Vertretungsberechtigten der Treugebers an den Treuhänder (Telefax genügt).
b) Weisungen, die gegen die Richtlinien oder Bedingungen der Denic, Rechte Dritter, geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, dürfen vom Treuhänder nicht erteilt werden. Solche Weisungen sind unwirksam. Bei Zweifeln über die Gültigkeit von Weisungen ist der Treuhänder berechtigt, die Befolgung bis zur endgültigen Klärung der Rechtsbindung zu verweigern.
c) Mitteilungen, die der Treuhänder in Bezug auf die Registrierung und Verwaltung der Domain erhält, leitet er an den Treugeber weiter.
d) Über vom Treuhänder bezüglich der Domain abgegebene Erklärungen und erfolgte Maßnahmen ist der Treugeber unverzüglich zu informieren.
e) Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, die Domain auf die Verletzung von Verträgen, Gesetzen, Rechten Dritter oder die guten Sitten zu überprüfen. Gleiches gilt für den Inhalt der Internetseiten. Sollte der Treuhänder eine Verletzung feststellen, ist er nicht verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.
f) Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, den Treugeber zu beraten. Für eine Beratung durch den Treuhänder ist eine separate Vereinbarung erforderlich.
g) Bei Abwesenheiten von mehr als einer Woche soll der Treuhänder einen Dritten damit beauftragen, mindestens alle 5 Werktage die eingegangene Post zu sichten.

3. Rechte des Treuhänders
a) Im Falle einer Abmahnung, Beanstandung oder sonstigen Mitteilung durch Dritte, dass die Domain gegen allgemeine Gesetze, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt, kann der Treuhänder vom Treugeber verlangen, dass dieser innerhalb der Reaktionszeiten (Ziffer 1 f)) die Domain löscht oder einen anderen Treuhänder mit Sitz in Deutschland benennt und diesen eintragen lässt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Treuhänder für möglich hält, dass die Domain gegen allgemeine Gesetze, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt. Erfolgt weder eine Löschung noch die Eintragung eines neuen admin-c, kann der Treuhänder die Domain löschen lassen.
b) Hält es der Treuhänder für möglich, dass Inhalte, die unter der Domain abrufbar sind, gegen allgemeine Gesetze, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen, kann der Treuhänder vom Treugeber verlangen, dass dieser innerhalb der Reaktionszeiten (Ziffer 1 f)) die fraglichen Inhalte entfernt oder einen anderen Treuhänder mit Sitz in Deutschland benennt und diesen eintragen lässt. Erfolgt weder eine Entfernung der fraglichen Inhalte noch die Eintragung eines neuen admin-c, kann der Treuhänder die Internetseiten disconnectieren lassen. Sollte eine Disconnectierung nicht möglich sein, kann der Treuhänder die Domain löschen lassen.
c) Im Falle einer Abmahnung, Beanstandung oder sonstigen Mitteilung durch Dritte, dass Inhalte, die unter der Domain abrufbar sind oder waren, gegen allgemeine Gesetze, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen, kann der Treuhänder vom Treugeber verlangen, dass dieser innerhalb der Reaktionszeiten (Ziffer 1 f)) die Domain löscht oder einen anderen Treuhänder mit Sitz in Deutschland benennt und diesen eintragen lässt. Erfolgt weder die Löschung der Domain noch die Eintragung eines neuen admin-c, kann der Treuhänder die Domain löschen lassen.
d) Der Treuhänder kann die Nichtlöschung der Domain oder Nichtdisconnectierung der Internetseiten davon abhängig machen, dass der Treugeber eine Sicherheit in Geld i.H.v. 130 % der möglicherweise entstehenden Kosten und sonstigen Ansprüche an den Treuhänder leistet.
e) Sofern dem Treuhänder von einem Dritten eine Frist gesetzt wird, die vor dem Ablauf der Reaktionszeit (Ziffer 1 f)) endet, verkürzt sich die Reaktionszeit (Ziffer 1 f)) auf 90 % der verbleibenden Frist, die dem Treuhänder gesetzt wurde.
f) In dringenden Fällen darf der Treuhänder Löschung oder Disconnectierung ohne vorherige Mitteilung an den Treugeber durchführen. In diesem Fall hat der Treuhänder den Treugeber über die ergriffenen Maßnahme unverzüglich zu informieren.
g) Der Treuhänder wird hiermit bevollmächtigt, Anordnungen der DENIC und von Behörden sowie vollstreckbaren Entscheidungen von Gerichten und Schiedsgerichten Folge zu leisten.
h) Wird der Treuhänder von einem Dritten abgemahnt und ist die Abmahnung nicht offensichtlich unbegründet, darf der Treuhänder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dies gilt auch, wenn dadurch Verpflichtungen des Treugebers oder anderer Dritter entstehen.
i) Der Treuhänder kann sich vertreten lassen.

4. Laufzeit, Kündigung
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag endet automatisch mit der Austragung des Treuhänders als admin-c oder der Löschung der Domain.
b) Der Vertrag kann mit einer Frist von 2 Wochen ordentlich gekündigt werden. Davon unberührt ist das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist unter anderem die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten.

5. Haftung des Treuhänders
Der Treuhänder haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Treuhänders oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Treuhänder nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung der wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

6. Vergütung
Die für die Leistung des Treuhänders geschuldete Vergütung wird vom Service-Provider getragen, solange der Treugeber seinen Pflichten gegenüber dem Service-Provider nachkommt.

7. Haftung des Treugebers, Freistellung, Vertragstrafe
a) Der Treugeber trägt die dem Treuhänder durch seine Tätigkeit entstehenden Auslagen. Der Treuhänder kann angemessene Vorschüsse verlangen.
b) Der Treugeber hat den Treuhänder unverzüglich und verschuldensunabhängig von allen Kosten, Aufwendungen, Schäden und sonstigen Nachteilen freizustellen, die dadurch entstehen, dass Dritte - berechtigt oder unberechtigt, außergerichtlich oder gerichtlich - Ansprüche im Zusammenhang mit der Domain geltend machen. Die Freistellungsanspruch umfasst auch die adäquaten Kosten einer rechtlichen Beratung des Treuhänders. Der Treuhänder kann Zahlung an sich verlangen.
c) Der Treuhänder verpflichtet sich, Zug-um-Zug gegen die vollumfängliche Freistellung etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte an den Treugeber abzutreten. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen seine Pflichten nach Ziffer 1 und b) dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Treugeber unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zur Zahlung einer Vertragstrafe i.H.v. € 750,00 an den Treuhänder.

8. Schriftform, Abtretung
a) Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Schriftformverzicht.
b) Die Abtretung der Rechte des Treugebers ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz
a) Der Treugeber stimmt der Weitergabe von Informationen durch den Treuhänder an alle mit der Registrierung, Verwaltung und Pflege der Domain und deren Inhaltes betrauten Personen und Stellen zu. Gleiches gilt für Strafverfolgungsbehörden
b) Im Übrigen gibt der Treuhänder keine Daten an Dritte weiter, soweit dies nicht zur Ausübung der Treuhänderschaft notwendig oder üblich ist, insbesondere nicht zu Werbezwecken.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag und alle in seinem Zusammenhang stehenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Internationaler und ausschließlicher Gerichtsstand ist München, Deutschland.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.